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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Gerda Keller ADTV Tanzschule Gerda Keller |
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KURSUS (WTP I uns II): 1. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger, schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung und geleisteter Honoraranzahlung (min. € 25,-- pro Person) dem Teilnehmer einen Kursusplatz in dem gewählten Tanzkursus zur Verfügung zu stellen. 2. Die Leitung der Tanzschule ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung an einem Kursus den bis dahin angemeldeten Teilnehmern kurzfristig abzusagen oder gegebenenfalls einen Alternativkursus vorzuschlagen. Der Teilnehmer erhält seine bisher geleisteten Zahlungen zurück bzw. auf seinen Wunsch eine Gutschrift über diesen Betrag zur Teilnahme an einem späteren Termin, sofern er keinen Gebrauch vom Alternativvorschlag macht. 3. Die vollzogene Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten) auf der Anmeldung bzw. die Anerkennung der AGB bei einer Online-Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars und zum Besuch des gesamten Kurses. Auch wenn unverschuldet nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Eine Rückzahlung wird nicht geleistet (Ausnahme: siehe Punkt 2 und 4). 4. In besonderen Fällen (schwere Krankheit, Unfall) ist jedoch eine Gutschrift des Honorars zur Teilnahme an einem späteren Kursus möglich. Der Teilnehmer hat dieses schriftlich unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung der Tanzschulleitung mitzuteilen. Sollte der Teilnehmer dies im laufenden Kursuszeitraum in Anspruch nehmen, so erhält er eine anteilige Gutschrift für die noch ausstehenden Unterrichtsstunden, gerechnet ab Eingang (Poststempel) der ärztlichen Bescheinigung. 5. Lässt sich der Teilnehmer vor Kursusbeginn auf eigenen Wunsch in einen späteren Kursus umschreiben, ist das Honorar sofort in voller Höhe zu zahlen. 6. Gutscheine und Gutschriften werden auf das darauf folgende Quartal ausgestellt. Eine Übertragung der Gültigkeit auf eine andere Person ist nicht möglich. 7. Das Honorar ist spätestens in der ersten Tanzstunde in bar zu begleichen. 8. Die Gestaltung des Unterrichts, der Auswahl der Unterrichtsräume, als auch die Auswahl der Lehrer steht der Tanzschulleitung in jedem Falle frei. 9. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Fremde haben keinen Zutritt. Bei Jugendlichen ist die Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten jederzeit gestattet. Um Voranmeldung und Vorstellung wird gebeten. 10. Eine besondere Kleidung ist in den Unterrichtsräumen nicht erforderlich. Wir bitten lediglich um jene selbstverständliche Sorgfalt, die ein geselliges Beisammensein im Rahmen einer Tanzstunde erfordert. Bei der Schuhwahl möchten wir die Damen darum bitten, auf hochhackige Schuhe mit Stahl- oder Pfennigabsätzen zu verzichten. Ballkleidung ist bei Ballveranstaltungen obligatorisch. 11. Bei rechtzeitig entschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht ist die Tanzschulleitung, soweit es nach dem Kursusangebot möglich ist, bemüht, dem Teilnehmer die Möglichkeit zu geben, die versäumte Unterrichtsstunde in einem Parallelkursus nach- bzw. vorzuholen. Dies ist jedoch nur mit dem Kursuspartner möglich. 12. Der Kursusteilnehmer kann sich auf einen anderen Kursustag umschreiben lassen, sofern freie Kursusplätze vorhanden sind. Sind die Kurse paarweise ausgeglichen, ist ein Verlegen nur mit einem Partner aus dem gleichen Kursus möglich. 12a. Für den Bereich Kursus (WTP I und II) ist es möglich, sich über die Internetpräsenz der Tanzschule anzumelden. Mit Ausfüllen des Anmeldeformulars unterbreitet der Teilnehmer der Tanzschule ein Angebot zur Teilnahme an dem angegebenen Kursus. Durch Übersendung der Anmeldebestätigung und Klicken auf den Bestätigungslink durch den Teilnehmer kommt mit der Tanzschule ein Vertrag zustande. 13. Teile des Unterrichtsprogrammes, insbesondere Choreographien sind geistiges Eigentum der Tanzschule Gerda Keller. Ein Weitergeben an Nicht-Kursuszugehörige bzw. andere Dritte ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und eventueller Schadenersatz geltend gemacht! 13a. Die Tanzschule übernimmt bei einer Anmeldung als Single keine Garantie für das Vorhandensein eines ständigen Tanzpartners, ist jedoch bemüht, bei einem nicht ausgeglichenen Kursus, einen geeigneten Tanzpartner zu finden. 14. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Theken- und Tanzbereich untersagt. TANZSCHUL FAMILY: 14a. Bei dem Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der in zwölf gleichen Raten zu begleichen ist. Endet die Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr, so ist der Jahresbeitrag für jeden Monat des Bestehens der Mitgliedschaft in Höhe von einem Zwölftel fällig und zu zahlen. 15. Die Mitgliedsbeiträge in Höhe von einem Zwölftel des Jahresbeitrags werden per Lastschriftverfahren durch die Tanzschule am ersten Werktag eines jeden Monats eingezogen und sind jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig. Auf Wunsch kann der Beitrag auch bar bezahlt werden. Bei Barzahlung ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat im Voraus zu begleichen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 15a. Alle Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die Gegenstand des Vertrages ist und dem Mitglied bei Abschluss des Vertrages ausgehändigt wird. 16. Mit Eintritt in die Tanzschul-Family wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von einem ermäßigten Monatsbeitrag der Mini Card gold erhoben. 17. Das Mitglied erhält bei Eintritt kostenfrei einen Mitgliedsausweis der Tanzschule. Mit Ablauf der Gültigkeit der Karte wird dem Mitglied kostenlos gegen Rückgabe der alten Karte eine neue ausgehändigt. Bei Verlust der Karte muss gegen Gebühr eine neue Karte beantragt werden. Ermäßigungen im Zusammenhang von Angeboten der Tanzschule können nur bei Vorweisen des Mitgliedsausweises gewährt werden. Bei Kündigung des Vertrages hat eine Rückgabe der Mitgliedskarte zu erfolgen. 17a. Die Mitgliedschaft beginnt bei Eintritt, soweit dieser vor dem 15. eines Monats erfolgt, rückwirkend zum 1. des Monats, so dass ein voller Monatsbeitrag geschuldet ist. Erfolgt der Eintritt mit dem 15. eines Monats oder später, so ist für diesen Monat der Monatsbeitrag zur Hälfte zu begleichen. Die Aufnahmegebühr bleibt von dieser Regelung ausgenommen. 18. Die Kündigung erfolgt durch Ausfüllen des Austrittsformulars (Quick-Checkout-Formular) oder schriftlich an die Anschrift der Tanzschule (nicht in elektronischer Form) zu den für die jeweilige Card vorgesehenen Terminen: Gold Card: Silber Card: Bronze Card: 18a. Das Mitglied hat die Möglichkeit an 40 Wochen im Jahr am Unterricht teilzunehmen. Sofern das Mitglied dieses Angebot nicht wahrnimmt, hat es keinen Anspruch auf Ausgleich des Ausfalls oder Erstattung des Mitgliedsbeitrags. 19. Bei dauerhafter/schwerwiegender Erkrankung oder Unfällen bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, die eine Teilnahme dauerhaft unmöglich machen, ist eine fristlose Kündigung zum Monatsende durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. 21. Die Tanzschulleitung ist berechtigt die Anfangs- und Endzeiten, den Tag und die Unterrichtslänge der in der Tanzschul-Family befindlichen Kurse zu verändern und diese eventuell zu teilen oder sogar aufzulösen. Dies geschieht aber nur in Ausnahmefällen und dann selbstverständlich durch rechtzeitige Mitteilungen im Unterricht und in den Prospekten. 22. Eine Änderung/Anpassung der geltenden Preise kann durch die Tanzschule vorgenommen werden 23. Fotografieren, Video- und Filmaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen in und vor unserem Hause, sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Tanzschulleitung gestattet. 23a. Änderungen der Vertragsbedingungen werden den Mitgliedern durch Aushang in den Räumen der Tanzschule, sowie Einstellen auf der Internetpräsenz der Tanzschule unter „www.tanzschule-keller.de“ mitgeteilt und treten einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft. 24. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 25. Sollte eine oder mehrere Klauseln gemäß §§ 307-309 BGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte nach § 306 BGB davon unberührt.
Berlin, den 01.01.2014
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